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Quellen: Disclaimer eRecht24 und Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
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AGB Susanne Lorenz
1. Geltungsbereich & Vertragsform
Mit der Auftragserteilung an Susanne Lorenz gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als vereinbart. Abweichende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Verträge mit Susanne Lorenz sind Dienstleistungsverträge, bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet wird. Susanne Lorenz ist berechtigt, qualifizierte Hilfskräfte oder Kooperationspartner:innen einzusetzen.
2. Angebot, Honorar & Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das erste Kontaktgespräch unentgeltlich. Bei offenen Seminaren erfolgt die Rechnungsstellung vorab; die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Inhouse-Seminaren und Coachings wird die Rechnung nach der ersten Einheit gestellt und ist ebenfalls innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Anfallende Reise- und Übernachtungskosten bei Einsätzen außerhalb Berlins werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Umfang der vereinbarten Leistungen, einschließlich Dauer, Inhalte und gegebenenfalls zur Verfügung gestellter Materialien, ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot, der Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung. Susanne Lorenz erbringt ihre Dienstleistungen persönlich oder durch geeignete angestellte und/oder freie Mitarbeitende. Sie ist berechtigt, eine geeignete Person für die Erfüllung des Auftrags frei auszuwählen. Es besteht von Seiten des Auftragsgebers kein Anspruch auf eine bestimmte Person, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
4. Stornierung & Umbuchung
a) Offene Seminare/ Inhouse-Seminare:
- Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 4–8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Seminarpreises
- 2–4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Seminarpreises
- Weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Die Benennung einer Ersatzperson bei offenen Seminaren ist jederzeit möglich und ersetzt die Stornogebühren. Die Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Brief). Sollte der tatsächlich entstandene Schaden geringer sein, wird dieser selbstverständlich in Rechnung gestellt.
5. Nichterscheinen und kurzfristige Absage
Erscheint der Kunde oder die Kundin ohne rechtzeitige Absage (weniger als 2 Wochen vor dem Termin) zu einem vereinbarten Termin nicht, wird das volle Honorar fällig. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
6. Rücktritt & außerordentliche Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bei Rücktritt durch den Kunden gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 4. Bereits geleistete Zahlungen werden nur erstattet, wenn der Rücktritt begründet und fristgerecht erfolgt.
7. Rücktritt durch Susanne Lorenz
Sollte Susanne Lorenz aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) eine Veranstaltung nicht durchführen können, wird ein Ersatztermin angeboten oder bereits gezahlte Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, der Ausfall wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Susanne Lorenz oder durch von ihr eingesetzte Mitarbeiter:innen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, unzumutbarer Straßenverhältnisse, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht von Susanne Lorenz zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist Susanne Lorenz unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Eventuell anfallende Folgekosten, wie z. B. Stornogebühren von Hotels oder Reiseunternehmen, trägt in diesem Fall der Auftraggeber oder die Auftraggeberin.
Für die Nachholung der Dienstleistung unterbreitet Susanne Lorenz mindestens drei alternative Terminvorschläge, die alle innerhalb einer Frist von 9 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Termin liegen müssen. Sollte Susanne Lorenz dazu nicht in der Lage sein, wird der Vertrag unter Ausschluss weiterer Schadensersatzpflichten aufgelöst. Lehnt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin alle drei Vorschläge ab und kommt es deshalb zu keiner Nachholung der Dienstleistung innerhalb von 12 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Termin, erhält Susanne Lorenz ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der bis dahin angefallenen Kosten.
8. Urheberrechte & Nutzungsbedingungen
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der von Susanne Lorenz erstellten Trainingsunterlagen und Inhalte an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Konzepte, Trainingsunterlagen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber – auch auf elektronischen Datenträgern und aus digitalen Produkten – bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Susanne Lorenz, sofern die Vervielfältigung nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Trainings-/Kursteilnehmer angefertigt werden. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber.
Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei der gewerblichen oder unerlaubten internen Verwertung der Unterlagen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Honorars als vereinbart.
Das Mitschneiden und Kopieren von Seminaren, Trainings und Vorträgen auf Ton- oder Bildträger ist untersagt, sofern nicht Susanne Lorenz eine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung erteilt hat. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei der gewerblichen oder internen Verwertung der Aufzeichnungen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Honorars als vereinbart. Auch die Weitergabe von Zugangsdaten für den Mitgliederbereich, sowie die Nutzung von digitalen Produkten mit mehren Personen ist hiervon betroffen. Ich behalte mir vor, den Zugang zum Mitgliederbereich bei Verstoß ohne Vorwarnung zu entziehen.
9. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Susanne Lorenz verursacht werden, haftet sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Vertraulichkeit
Susanne Lorenz verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen und personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch für beauftragte Hilfskräfte und Kooperationspartner:innen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit erhoben werden, werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und gespeichert. Es gilt die Datenschutzerklärung von Susanne Lorenz, einsehbar unter:
👉 https://wirksam-kommunizieren.de/datenschutzerklaerung/
12. Zahlungserinnerung, Verzug & Mahnkosten
Wird eine Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, erfolgt eine Zahlungserinnerung. Nach erfolgloser Mahnung wird ein Verzugszins in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich kann Susanne Lorenz eine Mahnpauschale in Höhe von 5 Euro pro Erinnerung berechnen. Bei Zahlungsverzug kann das gesamte noch ausstehende Honorar sofort fällig gestellt werden.
13. Gerichtsstand & geltendes Recht
Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen und aus einem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Fassung vom Juli 2025
